Sound & Lighting No Limit
AGB´s
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Sound & Lighting Technology No Limit und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von Sound & Lighting Technologie No Limit in Anspruch nehmen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebot
Die Angebote von Sound & Lighting Technology No Limit sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch Sound & Lighting Technology No Limit bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Unterschrift.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
- Sound & Lighting Technology No Limit verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig und geprüft zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt an der auf dem Vertrag angegebenen Adresse von Sound & Lighting Technology No Limit. Eine Anlieferung erfolgt nach Absprache mit Sound & Lighting Technology No Limit.
- Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, das der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 3, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist Sound & Lighting Technology No Limit nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist Veranstaltungstechnik Thomas Wild zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.
§ 4 Miete
- Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
- Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich durch Sound & Lighting Technology No Limit eingewiesene oder Fachkundige Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt Sound & Lighting Technology No Limit zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
- Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, Sound & Lighting Technology No Limit den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert Sound & Lighting Technology No Limit zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Mietgegenstände oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör (Schrauben, Safeties, etc.), hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
- Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist Sound & Lighting Technology No Limit hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Jeder weitere angebrochene Tag über das Rückgabedatum hinaus ist mit vollem Tagessatz zu vergüten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, Sound & Lighting Technology No Limit den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.
§ 5 Haftungsmaßstab
- Der Mieter und/oder Vertragspartner hat im Falle der Beschädigung der Mietgegenstände diese Beschädigung vollständig zu vertreten, sofern er nach der Anmietung von Material, dieses auf- und/oder abbaut, ohne dafür durch die Sound & Lighting Technology No Limit eingewiesen worden zu sein oder der Auf- und/oder Abbau nicht durch bereits vorher fachkundiges Personal erfolgt.
Sollte der Mieter nicht über für ordnungsgemäßen Auf- und/oder Abbau notwendige Fachkenntnisse verfügen, oder über entsprechendes Personal verfügen, so hat der Mieter sich bei qualifiziertem Fachpersonal oder bei Sound & Lighting Technology No Limit darüber zu Informieren wie ein ordnungsgemäßer und beschädigungsfreier Auf- und/oder Abbau vonstattengeht. Im Falle einer durch die Sound & Lighting Technology No Limit erfolgten Einweisung ist deren Vonstattengehen zu protokollieren.
- Der Mieter und/oder Vertragspartner ist mit Abholung des Materials wie in, §4 beschrieben, ab dem Punkt des Erhalts dafür verantwortlich das das Material ordnungsgemäß und Rechtskonform eingesetzt und genutzt wird. Für entstandene Sach- und Personenschäden durch das Material von Sound & Lighting Technology No Limit übernimmt Sound & Lighting Technology No Limit keine Haftung, sofern diese Schäden durch unsachgemäßen Auf- und oder Abbau oder durch unsachgemäße Bedienung entstehen.
§ 6 Untervermietung/Weitergabe
Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Erfolgt eine Untervermietung oder eine unzulässige Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung unserer Seite, ist Sound & Lighting Technology No Limit berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Mietvertrag zu kündigen.
§ 7 Veranstaltungen
Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, bei der Sound & Lighting Technology No Limit die Funktion der Mietsachen überwacht, hat Sound & Lighting Technology No Limit die hierfür erforderlichen Rechte.
Insbesondere:
- kann Sound & Lighting Technology No Limit die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit anderer eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.
- Sound & Lighting Technology No Limit kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen Sound & Lighting Technology No Limit herzuleiten.
- können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
§ 8 Schadensersatz
- Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Sound & Lighting Technology No Limit beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Sound & Lighting Technology No Limit ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Personals von Sound & Lighting Technology No Limit.
- Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, Farbwechslern, computergesteuerten Scheinwerfern usw.) ohne Fachpersonal von Sound & Lighting Technology No Limit wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.
- Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.
§ 9 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Sound & Lighting Technology No Limit auf Verlangen nachzuweisen.
§ 10 Preise / Zahlungen
- Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sound & Lighting Technology No Limit behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
- Regelungen zur Vorkasse
- Kommt es bei einer Vertraglichen Vereinbarung zu einem zu leistenden Betrag von unter 300 Euro, ist der Vertragspartner/Mieter zu keiner Anzahlung an Sound & Lighting Technology No Limit verpflichtet.
- Kommt es bei einer Vertraglichen Vereinbarung zu einem zu leistenden Betrag zwischen 300 und 600 Euro, verpflichtet sich der Vertragspartner/Mieter mit Unterschrift unter den Vertrag eine Anzahlung in Höhe von 30% des gesamten Bruttobetrages bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Abholtermin des Materials an Sound & Lighting Technology No Limit zu leisten.
- Kommt es bei einer Vertraglichen Vereinbarung zu einem zu leistenden Betrag zwischen 600 und 1000 Euro, verpflichtet sich der Vertragspartner/Mieter mit Unterschrift unter den Vertrag eine Anzahlung in Höhe von 50% des gesamten Bruttobetrages bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Abholtermin des Materials an Sound & Lighting Technology No Limit zu leisten.
- Kommt es bei einer Vertraglichen Vereinbarung zu einem zu leistenden Betrag von über 1000 Euro, verpflichtet sich der Vertragspartner/Mieter mit Unterschrift unter den Vertrag eine Anzahlung in Höhe von 75% des gesamten Bruttobetrages bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Abholtermin des Materials an Sound & Lighting Technology No Limit zu leisten.
- Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Entgeltes zu zahlen, bzw. kann Sound & Lighting Technology No Limit diesen Betrag einbehalten.
- Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 75% der vereinbarten Gebühren zu zahlen, bzw. kann Sound & Lighting Technology No Limit diese einbehalten.
- Bei Absagen oder Stornierungen von Veranstaltungen oder Anmietung von Material wird der an Sound & Lighting Technology No Limit bereits gezahlte Betrag durch Vorkasse nur dann erstattet, wenn Höhere Gewalt oder ein Gerichtliche Absage der Veranstaltung vorliegt.
- Sollte die Zahlung zum angegeben Zeitpunkt in §10 Ziffer 2 nicht bei Sound & Lighting Technology No Limit eingegangen sein, hat Sound & Lighting Technology No Limit das Recht von der vertraglichen Vereinbarung zurückzutreten.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Handelsware verbleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang im Eigentum von Sound & Lighting Technology No Limit.
§ 12 Zahlungsverzug, Verzugsschaden
- Kommt es vor Beginn der Veranstaltung oder dem vereinbarten Abholtermin des Materials zum Zahlungsverzug der in §10 Ziffer 2 niedergeschriebenen Bedingungen, so hat Sound & Lighting Technology No Limit das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
- Kommt es zu einem Versäumnis die Abschlusszahlung zum vereinbarten Termin zu begleichen, so hat Sound & Lighting Technology No Limit das Recht ab Verzug Mahngebühren von 15% auf den gesamten Bruttobetrag des Vertrags zu erheben.
- Jede weitere Mahnung werden Mahngebühren um 15% auf den fälligen Gesamtbetrag Betrag der vorherigen Mahnung (den vertraglichen Brutto Gesamtbetrag zuzüglich der 15% der ersten Mahnung) erhoben.
- Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Mahngebühr in Höhe eines weiteren Einsatztages. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
§ 13 Datenschutzhinweise
Sound & Lighting Technology No Limit verpflichtet sich Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Mail Adresse und Telefonnummern Ausschließlich zu Bearbeitung von Firmen internen Maßnahmen zu nutzen.
Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte welche Namentlich genannt werden ist nur mit schriftlich nachweisbarer Bestätigung vonseiten des Mieters möglich.
§ 14 Höhere Gewalt
- Bei dem eintreten von Höherer Gewalt hat der Vertragspartner/Mieter das Recht bereits angezahlte Finanzielle Mittel zurück erstattet zu bekommen.
- Der Vertragspartner/Mieter hat keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz für den Fall, dass Sound & Lighting Technology No Limit von höherer Gewalt betroffen ist und auf Grund dessen der vertraglichen Vereinbarung nicht nachkommen kann. Gezahlte Beträge die bis zu diesem Zeitpunkt bereits getätigt wurden, werden in vollem Umfang zurück erstattet.
- Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das von außen kommt, unvorhersehbar und trotz Beachtung der Sorgfaltspflicht unvermeidbar ist. Hier Drunter Fallen Erdbeben, Pandemie, Krieg, Flut, Hochwasser, Feuer und durch das Gericht nachweislich bestätigte andere höhere Gewalten.
§ 15 Beschädigung durch Mieter, Dritte
Wird bei Sound & Lighting Technology No Limit material angemietet welches durch den Vertragspartner/Mieter oder auch durch Dritte wie Gäste Ihrer Veranstaltung oder Externe beschädigt, so hat Sound & Lighting Technology No Limit das Recht die vollumfassenden Kosten für eine Reparatur, oder im Falle einer vollständigen Zerstörung oder einem wirtschaftlichen Totalschaden, ein vollständiges Ersetzten der Ware auf den Vertragspartner abzuwälzen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Sound & Lighting Technology No Limit und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
- Mündliche absprachen sind nicht rechtlich gültig. Andere Absprachen und Vereinbarungen müssen schriftlich niedergeschrieben und von allen beteiligten Parteien handschriftlich und mit Beifügung der Personalausweisnummer unterschrieben werden.
- Preise von Sound & Lighting Technology No Limit verstehen sich in EURO. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
Sound & Lighting Technology No Limit
Inhaber: Jonas Bremm
Im Ruhrfeld 32
53340 Meckenheim
Stand 14.12.2023
